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Die Plattform Güteüberwachung im Straßenbau NRW ist ein Fachinformationssystem des LANUK und richtet sich an Verwender von mineralischen Ersatzbaustoffen im Sinne der ErsatzbaustoffV.
Hier sind die aktuellsten Testate zu Eignungsnachweisen und der Fremdüberwachung stationärer Aufbereitungsanlagen verfügbar.

Tabelle

In der Datentabelle finden sich Informationen über Hersteller, Werke, Orte und Materialqualitäten von Ersatzbaustoffen in NRW. Über eine differenzierte Filterfunktion können Sie Werke auswählen und Detaildaten einsehen.

Karte

In der NRW-Karte erhalten Sie einen Überblick über verfügbare Lieferwerke – zum Beispiel in der Region Ihres Bauvorhabens – und können nach Betreiber oder Materialklasse filtern und Detaildaten zu den Testaten aufrufen.

Links / Dateien

Im Bereich Links / Dateien sind Hintergrundinformationen und weiterführende Links zum Thema Güteüberwachung und ErsatzbaustoffV zusammengestellt.

Güteüberwachung Bild
Quelle: ©AdobeStock/New Africa

Güteüberwachung

Mineralische Ersatzbaustoffe sind ein wichtiger Bestandteil der Rohstoffversorgung in der Bauwirtschaft. Voraussetzung ist die kontinuierliche Güteüberwachung, also die Prüfung der umweltfachlichen und bautechnischen Eignung der Baustoffe.

Die Herstellung, Güteüberwachung und Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe im Straßen- und Erdbau sowie in Bahnbauweisen ist bundesweit einheitlich in der Ersatzbaustoffverordnung geregelt.

Zur Dokumentation der Güteüberwachung dienen Eignungsnachweise und Fremdüberwachungsprüfungen, die durch Überwachungsstellen und beauftragten Untersuchungsstellen durchgeführt werden.

Transparenz Bild
Quelle: ©AdobeStock/Ei

Transparenz

Die Verwendung von Ersatzbaustoffen ist eine wichtige Säule der Kreislaufwirtschaft. Informationen zu Lieferwerken, die in Nordrhein-Westfalen güteüberwachte Ersatzbaustoffe herstellen, werden auf dieser Website transparent dargestellt und veröffentlicht.

Verwender von Baustoffen, Bauherren und Behörden können sich über regional verfügbare mineralische Ersatzbaustoffe sowie Details zu Materialklassen und Standorten der Lieferwerke informieren. Eine Suchfunktion (Tabelle) und eine Karte ermöglicht das Auffinden regionaler Partner für die Versorgung mit nachhaltigen Baustoffen.

Nachhaltigkeit Bild
Quelle: ©AdobeStock/X-Trex

Nachhaltigkeit

Um den Bedarf an Gesteinskörnungen in der Bauindustrie für Verwendungen im Straßen- und Erdbau in Nordrhein-Westfalen zu decken, müssen laufend neue Vorkommen natürlicher Gesteine erschlossen und abgebaut werden. Mit der Verwendung von Ersatzbaustoffen werden natürliche Ressourcen geschont und der Baustoffkreislauf geschlossen. In den meisten Regionen von NRW sind Ersatzbaustoffe innerhalb kurzer Transportdistanzen verfügbar.

Öffentliche Auftraggeber haben eine Vorbildfunktion und sind verpflichtet, bei Bauvorhaben insbesondere die Ziele des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes NRW zu berücksichtigen und Rezyklate zu bevorzugen.

Überwachungstellen Bild
Quelle: ©AdobeStock/JAKAWAN

Überwachungsstellen

In der ErsatzbaustoffV sind Umfang und Häufigkeit der Umweltprüfungen, die im Rahmen der Güteüberwachung durchzuführen sind, genau festgelegt. Die Untersuchungen für Eignungsnachweise oder die Fremdüberwachung dürfen nur von dafür nach den „Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau“ (RAP-Stra) zugelassenen Stellen durchgeführt werden.

In NRW sind für die güteüberwachten Ersatzbaustoffe zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel (gemäß TL SoB-StB bzw. TL Pflaster-StB) oder im Erdbau (gemäß TL BuB E-StB) einheitliche Testate von in NRW anerkannten RAP-Stra-Prüfstellen (Anerkennung I und D) auszustellen.
Liste RAP Stra Prüfstellen

Untersuchungsstellen Bild
Quelle: ©AdobeStock/Stella

Untersuchungsstellen

Umweltprüfungen, die im Rahmen der Fremdüberwachung und werkseigenen Produktionskontrolle i.S. ErsatzbaustoffV erforderlich sind, müssen von anerkannten Untersuchungsstellen ausgeführt werden. Die Untersuchungsstellen müssen nach DIN EN ISO/IEC 17025 „allgemeine Anforderungen an die Kompetzenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien", Ausgabe März 2018, akkreditiert sein. Untersuchungsstellen können Sie über ReSyMeSa recherchieren. Einen Link dazu finden Sie hier.

Eignungsnachweis und Fremdüberwachung Bild
Quelle: ©AdobeStock/maho

Eignungsnachweis und Fremdüberwachung

Die Güteüberwachung der umweltfachlichen Parameter im Sinne der ErsatzbaustoffV beginnt mit einem einmalig zu erstellenden Eignungsnachweis, der aus einer Materialprüfung und einer Betriebsprüfung besteht. Für jede in einem Lieferwerk hergestellte Materialklasse ist ein separater Eignungsnachweis erforderlich. Verschiedene Körnungen der gleichen Materialklasse können in einem Eignungsnachweis zusammengefasst werden, wenn eine den Ersatzbaustoff charakterisierende Prüfkörnung untersucht wurde.

Die laufende Güteüberwachung wird durch die werkseigene Produktionskontrolle und die Fremdüberwachung gewährleistet.

Lieferwerke und Testate Bild
Quelle: ©AdobeStock/Mathias Weil

Lieferwerke und Testate

Mit dem Testat werden in NRW die Ergebnisse der umweltfachlichen Materialeinstufung gemäß ErsatzbaustoffV sowie die bautechnischen Eignungen im Sinne der Technischen Lieferbedingungen (TL), die im Rahmen der Eignungsnachweise und der Fremdüberwachung geprüft wurden, in einem einheitlichen Format zusammengefasst. Auf einen Blick ist die Herkunft, die Qualität und Eignung bzw. der Verwendungszweck des verfügbaren Ersatzbaustoffs erkennbar.

Auf dieser Online-Plattform ist der Eignungsnachweis und der jeweils aktuellste Fremdüberwachungsbericht als Testat verfügbar. Das entsprechende Testat kann über die Auswahlfunktion ausgewählt und als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
(siehe Tabelle oder Karte)

Datenquellen Bild
Quelle: ©AdobeStock/Seventyfour

Datenquelle

Die Informationen zur Dokumentation der Güteüberwachung stammen unmittelbar von den Prüfstellen und werden durch diese direkt in das Portal übermittelt. Vor der Veröffentlichung erfolgt eine Freigabe der Datensätze durch die zuständige Behörde. Verantwortlich für den Inhalt der Testate sind die in NRW nach RAP-Stra 15 anerkannten Prüfstellen, welche gleichzeitig als Überwachungsstelle i.S. Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) tätig sind.

Neue Überwachungsstellen müssen einen Nutzer-Account für die Dateneingabe hier beantragen: gueteueberwachungMEB(at)lanuk.nrw.de