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NRW-Portal Güteüberwachung für Ersatzbaustoffe

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Mit der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) wurden erstmalig bundesweit einheitliche und verbindliche Regelungen für die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB) geschaffen. Die ErsatzbaustoffV stellt darüber hinaus Anforderungen an den Umgang mit nicht aufbereitetem Bodenmaterial und Baggergut. Geregelt ist die Verwendung in technischen Bauwerken, also z. B. bei der Errichtung von Straßen, Schienenverkehrswegen, befestigten Flächen, Leitungsgräben sowie Wällen. Die Verordnung gibt zum einen für die jeweiligen Ersatzbaustoffe Klassen und Materialwerte vor, deren Einhaltung durch die Hersteller im Rahmen einer Güteüberwachung zu gewährleisten ist. Zum anderen sieht sie an diese Materialwerte angepasste Einbauweisen vor, die vom Verwender beim Einbau in ein technisches Bauwerk entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu beachten sind. Das erfordert weiterhin Kenntnisse über die geologischen Verhältnisse und insbesondere den höchsten zu erwartenden Grundwasserstand am Einbauort.
Mit der Verwendung von Ersatzbaustoffen werden natürliche Ressourcen geschont und der Baustoffkreislauf geschlossen. In den meisten Regionen von NRW sind Ersatzbaustoffe innerhalb kurzer Transportdistanzen verfügbar.

Mineralische Ersatzbaustoffe im Anwendungsbereich der ErsatzbaustoffV sind u. a. Recycling-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen, Schlacken aus der Metallerzeugung, Aschen aus thermischen Prozessen und Gleisschotter. In § 2 Nr. 18–32 sind sie abschließend genannt und beschrieben.

Die Herstellung von MEB erfolgt durch Anlagen, in denen die mineralischen Stoffe behandelt, insbesondere sortiert, getrennt, zerkleinert, gesiebt, gereinigt oder abgekühlt werden. Bodenmaterial und Baggergut kann unter definierten Randbedingungen auch ohne Aufbereitung als MEB verwendet werden.

Eine Güteüberwachung bzw. Untersuchung im Hinblick auf umweltfachliche und ggf. bautechnische Parameter ist erforderlich. Die Verwendung von Gemischen verschiedener MEB ist ebenfalls möglich, sofern die Voraussetzungen aus § 19 erfüllt sind.
Die umweltfachliche Qualität von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) im Sinne der ErsatzbaustoffV wird durch eine Güteüberwachung laufend sichergestellt. Bautechnische Parameter werden zusätzlich im Sinne des technischen Regelwerks des Straßen- und Erdbaus regelmäßig überwacht.

Die Güteüberwachung umfasst:
  • den Eignungsnachweis (einmalig vorab zu erstellen gem. § 5 ErsatzbaustoffV),
  • die werkseigene Produktionskontrolle (§ 6 ErsatzbaustoffV),
  • die Fremdüberwachung (§ 7 ErsatzbaustoffV).
Der Betreiber einer Aufbereitungsanlage hat (einmalig) einen Eignungsnachweis zu erbringen, der aus einer Erstprüfung und einer Betriebsbeurteilung besteht. Im Rahmen der Erstprüfung stellt die Überwachungsstelle fest, ob die hergestellten MEB die geltenden Materialwerte und Überwachungswerte einhalten und ob die Anlage für die Aufbereitung geeignet ist. Beides wird im Prüfbericht dokumentiert.

Die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) dient der engmaschigen Überwachung der Produktion. Bei Qualitätsabweichungen muss der Betreiber Ursachen ermitteln und Maßnahmen ergreifen.

Durch die Fremdüberwachung lässt der Betreiber die geltenden Materialwerte turnusmäßig von einer anerkannten Überwachungsstelle prüfen. Die Ergebnisse werden in einem Prüfzeugnis gemäß § 7 Abs. 4 ErsatzbaustoffV bestätigt.

Eignungsnachweise und Fremdüberwachungstests werden in NRW einheitlich als Testate zusammengefasst und sind über das NRW-Portal zur Ersatzbaustoff-Güteüberwachung abrufbar.
Im Bereich Links/Dateien sind Hintergrundinformationen und weiterführende Links zum Thema Güteüberwachung und ErsatzbaustoffV zusammengestellt. Hinweise zu Vollzugsfragen sind insbesondere in den FAQs der LAGA zu finden.
Das LANUK ist aktuell ausschließlich für die Entgegennahme der Eignungsnachweise von stationären Aufbereitungsanlagen in NRW zuständig. Mobile Anlagen wechseln häufig den Standort. Informationen darüber werden den zuständigen Behörden übermittelt. Daher ist eine aktuelle Darstellung im Portal nicht möglich.
Im LANUK-Portal werden stationäre, in NRW ansässige Aufbereitungsanlagen dargestellt, die eine Güteüberwachung gemäß ErsatzbaustoffV durchführen. Die Daten übermittelt die Prüfstelle via PGU-Schnittstelle. Vor Veröffentlichung prüft LANUK/MUNV die Freigabe. Ist ein Standort nicht sichtbar, fehlen die Daten zum Eignungsnachweis oder zur Fremdüberwachung, oder die behördliche Freigabe steht noch aus.
Die im Portal veröffentlichten Datensätze stammen direkt von den Prüfstellen und werden über eine Schnittstelle an LANUK übermittelt. Vor Veröffentlichung erfolgt eine behördliche Freigabe. Verantwortlich für Testatinhalte sind die anerkannten Prüfstellen. Neue Überwachungsstellen erhalten Zugangsdaten und eine Einweisung – bitte per Mail an GueteueberwachungMEB@lanuk.nrw.de eine kurze Mitteilung mit Name, Anschrift und Qualifikation senden.

Werden bei der Dateneingabe Informationen zu Untersuchungsstellen, Anlagenstandorten oder weiteren Datenfeldern nicht gefunden, bitten wir um Mitteilung per Mail an GueteueberwachungMEB@lanuk.nrw.de.

LANUK | GueteueberwachungMEB(at)lanuk.nrw.de

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